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Können Sie auch …?

Während meiner nun schon mehr als vier Jahre dauernden Selbstständigkeit habe ich immer wieder festgestellt, dass die Leute einen falschen Eindruck davon haben, was das bedeutet bzw. was ich alles kann.

Viele blenden z. B. die Sprachangabe aus und hören nur das Wort „Übersetzerin“. „Können Sie auch dieses Dokument ins Englische übersetzen? Ist auch ganz leicht.“ Nein, ist es nicht, ich übersetze ja aus den skandinavischen Sprachen. Nur weil ich Englisch in der Schule hatte, bin ich noch nicht in der Lage, sachlich richtige und sprachlich angemessene englische Texte zu produzieren.

Ebenso oft stoße ich auf Missverständnisse, was meine Fachgebiete angeht. Ich bin auf technische Übersetzungen spezialisiert, im Bauwesen und im Maschinenbau. Und ich übersetze Bücher. Mit Medizintexten oder Juristerei habe ich nichts am Hut. Und das aus Gründen. Denn für solche Spezialisierungen braucht man einen medizinischen oder eben juristischen Hintergrund, also fundiertes Fachwissen und vor allem Kenntnis des Fachvokabulars.

Gerade bei juristischen Übersetzungen gibt es eine Menge zu beachten. Es geht um sprachliche Feinheiten, aber nicht stilistischer Art. Man hat keine gestalterische Freiheit wie z. B. bei einer Literaturübersetzung, sondern muss auf folgende Aspekte achten:

  • Ist der Originaltext in meiner Übersetzung korrekt und vollständig wiedergegeben?

Eine Frage, die sich Übersetzer von Fachtexten ja grundsätzlich stellen müssen. Doch gerade in Vertragsdokumenten oder AGB’s sollte doch sichergestellt sein, dass der Zieltext inhaltlich und vollumfänglich dem Ausgangstext entspricht. Und wie das im Rechtswesen so ist, so kommt es auch hier eben auf jedes noch so winzige Detail an; eine kniffelige Aufgabe.

  • Inwiefern muss der Zieltext auf deutsches Recht angepasst werden?

Das Stichwort hier ist Lokalisation, und hierbei ist vor allem entscheidend, was mit dem übersetzten Text später geschehen soll. Geht es darum, z. B. dem deutschen Käufer eines schwedischen Ferienhäuschens den schwedischen Vertrag wiederzugeben? Dann braucht es eine Übersetzung der genauen Inhalte, die sich also auf schwedisches Recht beziehen, nicht auf das deutsche.
Geht es dagegen um die Lokalisation eines schwedischen Onlineshops für den deutschen Markt, so benötigt man AGB’s, die sich eben auf deutsches Recht beziehen und damit als Grundlage für das Kaufgeschäft dienen können. Schwedisches Recht wird (nach meinem laienhaften Verständnis) nicht gelten, wenn der Shop auf dem deutschen Markt etabliert werden soll.

  • Muss die Übersetzung beglaubigt sein?

Gerade für offizielle Zwecke wie z. B. eine Heirat im Ausland müssen Urkunden und übersetzte Dokumente beglaubigt sein. Doch das darf nur ein beeidigter, vereidigter oder ermächtigter Übersetzer tun.

Juristische Übersetzungen sind also weit mehr als die bloße Übertragung eines Vertrags in die deutsche Sprache. Umso wichtiger, dass sie jemand anfertigt, der sich damit wirklich auskennt. Wenn ich nach juristischen Übersetzungen gefragt werde, leite ich diese Anfragen in der Regel an ein anderes Übersetzungsbüro weiter, das sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert hat. Profis eben.

Bild: Thorben Wengert / Pixelio

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