Die Gretchenfrage: Darf ich als Sprachprofi zugeben, dass ich KI nutze?
Seit einiger Zeit beschäftigt mich eine Frage, auf die ich noch keine endgültige Antwort habe. Ich schreibe sie trotzdem auf, weil ich glaube, dass es anderen Sprachprofis genauso geht.
Anthropic hat angekündigt, Texte von Claude mit einem unsichtbaren Wasserzeichen zu versehen. Hintergrund sind unter anderem die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Sie richten sich in diesem Zusammenhang vor allem an Anbieter von KI-Systemen und betreffen bestimmte künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte. Daraus folgt keine pauschale Pflicht für jede Person, jeden mit KI-Unterstützung bearbeiteten Text sichtbar als „KI-generiert“ zu kennzeichnen.
Es ist nicht sichtbar. Aber es ist da. Und jetzt stehe ich da und frage mich: Was bedeutet das für mich?
Ich nutze KI
Für mich als Übersetzerin und Texterin ist KI ein Werkzeug. So wie ein Wörterbuch. Wie ein CAT-Tool. Wie ein Thesaurus, den ich seit 20 Jahren benutze.
Ich habe nie einen Text abgeschickt, den ich nicht gelesen, geprüft und freigegeben habe. Jede Übersetzung, die mein Büro verlässt, trägt meine Handschrift – im besten wie im schlechtesten Sinne. Die Verantwortung liegt bei mir. Das war immer so.
Aber jetzt kommt möglicherweise ein technisches Signal dazu, das etwas über die Entstehung des Textes verrät: Hier wurde KI eingesetzt.
Und genau da wird es interessant. Denn dieses Signal sagt nicht, wie die KI eingesetzt wurde. Es sagt nicht, ob ich Claude gebeten habe, einen kompletten Text zu schreiben. Oder ob ich einen von mir formulierten Satz eingegeben und gefragt habe: „Kannst du den etwas flüssiger formulieren?“ Es sagt auch nicht, wie viel von dem endgültigen Text meine Entscheidung war. Es markiert nicht meine fachliche Leistung. Es bewertet sie nicht. Es sagt lediglich etwas über die Beteiligung eines KI-Systems an der Entstehung des Textes aus.
Und das ist ein ziemlich großer Unterschied.
Was der AI Act tatsächlich sagt – und was nicht
An dieser Stelle lohnt sich ein genauer Blick auf den EU AI Act. Denn die Formulierung „KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden“ klingt zunächst sehr viel allgemeiner, als die Regelung tatsächlich ist.
- Artikel 50 enthält verschiedene Transparenzpflichten für unterschiedliche Situationen. Bei KI-generierten oder manipulierten Inhalten geht es unter anderem darum, dass solche Inhalte erkennbar beziehungsweise maschinenlesbar gekennzeichnet werden können.
- Für Text gelten dabei bestimmte Voraussetzungen und Ausnahmen. Insbesondere geht es nicht darum, dass jede Person, die irgendwann einmal KI bei der Arbeit eingesetzt hat, jeden daraus hervorgegangenen Text mit einem großen „KI-generiert“-Hinweis versehen muss.
- Auch die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2 ist zunächst eine Pflicht der Anbieter entsprechender KI-Systeme.
- Für Sprachprofis ist außerdem relevant, dass menschliche Überprüfung und redaktionelle Verantwortung eine Rolle spielen können. Und reine Assistenzfunktionen, bei denen die KI beispielsweise bei der Korrektur oder Bearbeitung unterstützt, sind nicht einfach mit der vollständigen Generierung eines Inhalts gleichzusetzen.
Das ist wichtig. Denn KI-Nutzung und KI-Generierung sind nicht dasselbe.
Vier Wörter, die wir auseinanderhalten sollten
Wenn ich mit KI arbeite, kann das sehr unterschiedlich aussehen.
Ich kann sie als Werkzeug nutzen:
„Prüfe diesen Satz auf Verständlichkeit.“
Ich kann sie als Sparringspartner nutzen:
„Gib mir drei alternative Formulierungen.“
Ich kann sie als Bearbeiter einsetzen:
„Überarbeite meinen Text und mach ihn prägnanter.“
Oder ich kann sie als Generator nutzen:
„Schreib mir einen Text zu diesem Thema.“
Von außen kann am Ende in allen vier Fällen ein ähnlicher Text herauskommen. Für meine Arbeit sind es aber vier völlig unterschiedliche Prozesse.
Und genau deshalb frage ich mich, wie aussagekräftig ein technisches Signal eigentlich ist, das nur sagt: Dieser Text wurde mit KI erzeugt oder bearbeitet.
Die Frage, die mich wirklich beschäftigt
Es gibt Stimmen, die sagen: Hauptsache, der Text erzielt die Wirkung, die er erzielen soll. Egal, ob er von einem Menschen oder einem LLM formuliert wurde.
Ich verstehe dieses Argument. Aber ich glaube nicht, dass es in der Praxis so einfach ist. Denn ein Kunde könnte beim Hinweis auf KI sofort denken: „Wenn hier KI im Spiel war – wofür bezahle ich dann die Fachkraft?“
Das wäre vielleicht unfair. Vielleicht auch kurzsichtig. Aber die Frage ist nachvollziehbar. Und dann beginnt eigentlich meine Arbeit als Sprachprofi, sie zu beantworten.
Denn was sieht man dem fertigen Text nicht an?
- Mein Urteilsvermögen
- Meine Fachterminologie
- Mein Wissen über die Zielgruppe
- Mein Gespür dafür, welche Formulierung im deutschen Markt funktioniert – und welche zwar grammatisch korrekt, aber trotzdem falsch ist
- Meine Entscheidung, welchen KI-Vorschlag ich übernehme. Welchen ich verwerfe. Wo ich nachrecherchiere. Wo ich merke: Das klingt gut, ist aber inhaltlich Unsinn.
- Und am Ende: meine Verantwortung für den Text, der tatsächlich beim Kunden landet
Das alles steht nicht im Wasserzeichen. Aber genau das ist die Leistung, für die ich als Sprachprofi bezahlt werde.
Herkunft ist nicht dasselbe wie Verantwortung
Vielleicht liegt genau hier der Denkfehler. Wir sprechen gerade sehr viel darüber, woher ein Text kommt. Wurde er von einem Menschen geschrieben? Von einer KI? Mit KI-Unterstützung?
Ich finde aber eine zweite Frage mindestens genauso wichtig: Wer steht für diesen Text ein?
Ein KI-Modell trägt keine Verantwortung für eine falsche Terminologieentscheidung. Es haftet nicht für eine missverständliche Formulierung. Es kennt nicht automatisch die Kommunikationsstrategie eines Unternehmens. Und es entscheidet nicht darüber, ob ein Satz für die konkrete Zielgruppe tatsächlich funktioniert. Das tut der Mensch, der den Text verantwortet.
Für mich ist deshalb die entscheidende Frage: Wer hat entschieden, was am Ende stehen bleibt – und wer übernimmt dafür die Verantwortung?
Ich werde meine KI-Nutzung nicht verstecken
Ich werde meine KI-Nutzung nicht verstecken. Könnte ich wahrscheinlich auch gar nicht, wenn ich gleichzeitig damit werbe, KI-Workshops zu geben. Aber vor allem wäre es für mich das falsche Signal. Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, professionelle Sprachdienstleistung müsse so aussehen, als hätte sie mit KI nichts zu tun. Im Gegenteil: Ich glaube, wir müssen lernen, viel genauer darüber zu sprechen, wie wir KI einsetzen.
Nicht nur:
„Ich nutze KI.“
Sondern:
„Ich nutze KI für diese Aufgabe, prüfe die Ergebnisse fachlich und übernehme die Verantwortung für den finalen Text.“
Das ist für mich eine viel aussagekräftigere Form von Transparenz.
Vielleicht ist das die eigentliche Herausforderung
„Darf ich als Sprachprofi zugeben, dass ich KI nutze?“ ist offenbar gar nicht die relevante Frage. Mich beschäftigt vor allem: „Wie mache ich sichtbar, was meine Arbeit wert ist, wenn ein technisches Signal nur noch verrät, dass KI an der Entstehung eines Textes beteiligt war?“ Ich glaube nicht, dass wir diese Frage mit Geheimhaltung beantworten können. Und auch nicht mit einem pauschalen „KI ist nur ein Werkzeug“. Wir müssen zeigen, was zwischen dem ersten KI-Output und dem Text passiert, der tatsächlich beim Kunden landet.
Denn möglicherweise ist genau das unsere neue Aufgabe als Sprachprofis: Nicht zu beweisen, dass wir ohne KI arbeiten. Sondern sichtbar zu machen, was wir mit KI können, was KI ohne uns nicht kann – und wofür wir am Ende unseren Namen geben.
Dieser Beitrag erschien zuerst am 14. August 2026 als LinkedIn-Artikel. Für die Veröffentlichung im Blog habe ich einzelne Stellen aktualisiert.
Bild teilweise mit KI erstellt





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